Für hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter bereits erreicht haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Die betroffenen Personen werden automatisch vom Fachbereich 12 – Soziales und Senioren im Landratsamt angeschrieben und bekommen die Anträge auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zugeschickt.
Voraussetzungen für die Leistungsgewährung sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz, eine erkennungsdienstliche Behandlung und der Besitz einer Fiktionsbescheinigung sowie die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Nähere Informationen zu Grundsicherungsleistungen gibt es unter https://www.lra-bgl.de/lw/jugend-familie-soziales/finanzielle-hilfen/grundsicherunghilfe-zum-lebensunterhalt/.
Das Landratsamt unterstützt auch weiterhin gerne bei der Vermittlung von privaten Wohnungen an ukrainische Flüchtlinge. Flüchtlinge und Vermieter bzw. Eigentümer von Wohnungen können hierzu das unter www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/ukraine-konflikt/ veröffentliche Formular ausfüllen und an das Postfach ukrainehilfe(at)lra-bgl.de schicken.
fb/red