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Foto: Symbolbild, dpa/Patrick Seeger

Im Supermarkt mit Mord gedroht: Rosenheimer muss neben Geldstrafe nun auch Polizeieinsatz zahlen

Rosenheim – Eine Rechnung der Polizei über mehrere Tausend Euro muss ein Mann aus Rosenheim bezahlen, nachdem er mit einer falschen Drohung Ende Februar 2020 einen großen Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Der Mann bekam nun 3240 Euro für die von ihm verursachte Fahndung mit mehreren Polizeistreifen auferlegt.


Ende Februar hatte ein zunächst unbekannter Mann in einem Supermarkt im Stadtgebiet eine heftige Drohung ausgesprochen, die sich später aber glücklicherweise als unwahr herausstellte. Gegenüber einer Angestellten gab er an, ein Tötungsdelikt begangen zu haben und nun auf der Suche nach seinem nächsten Opfer zu sein. Die Situation wurde durch eine offensichtlich blutverschmierte Hand des Mannes verstärkt.

Kurz darauf verließ der Unbekannte das Geschäft und löste durch seine Äußerungen eine Großfahndung der Polizei mit mehreren Streifenbesatzungen aus, die trotz aller Bemühungen ergebnislos verlief.

An den darauffolgenden Tagen versuchte die Polizei Rosenheim durch weitere Überprüfungen, Licht ins Dunkel der ernstzunehmenden Äußerungen des Mannes zu bringen. Nachdem sich jedoch keine weiteren Anhaltspunkte für ein mögliches Gewaltverbrechen ergaben, wurden die Ermittlungen zunächst nicht weiterverfolgt.

Etwa einen Monat später erkannten Angestellte den Mann im gleichen Geschäft wieder. Die Ermittler der Polizeiinspektion Rosenheim konnten den zwischenzeitlich erneut verschwundenen Mann nun aufgrund neuer Erkenntnisse schnell ermitteln und an seiner Wohnadresse in Rosenheim antreffen. Durch weitere Recherchen konnte das von ihm genannte Tötungsdelikt schnell widerlegt werden, da das angebliche Opfer wohlauf angetroffen wurde.

Der zur Tatzeit 67-jährige Rosenheimer wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten angezeigt und hat im Sommer dieses Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, vom zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer empfindlichen Geldstrafe erhalten.

Obendrein präsentierte ihm das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nun eine Kostenrechnung für den von ihm Ende Februar verursachten Fahndungseinsatz. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung wurden dem Mann die Kosten für die an der Großfahndung beteiligten Einsatzkräfte auferlegt, was schließlich einen Betrag von 3240 Euro ergab. Zur leichteren Zahlung wurde dem Gefahrenverursacher nach Antrag durch seinen Rechtsbeistand eine Ratenzahlung zugesprochen, die ihn nun voraussichtlich längere Zeit begleiten wird.