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Foto: Wasserschutzpolizei Prien

Hinweise für Wassersportler und Schwimmer am Chiemsee

Das schöne Wetter und die angenehmen Wassertemperaturen locken zahlreiche Freizeitkapitäne und Badegäste an den Chiemsee. Damit der Freizeitspaß nicht von Zwischenfällen überschattet wird, gibt die Wasserschutzpolizei Prien einige Sicherheitshinweise.


Sturmwarnung auf dem See:

Rund um den Chiemsee und auf den Inseln sind 12 Sturmwarnleuchten installiert. Somit ist gewährleistet, dass von jeder Position auf dem See mindestens eine Leuchte sichtbar ist. Diese Blinkleuchten warnen die Wassersportler im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober vor Starkwind oder Sturm.

Zu beachten ist dabei, dass die Sturmwarnleuchten grundsätzlich nur im Zeitraum von 7 bis 22 Uhr betrieben werden. 40 Lichtblitze pro Minute bedeuten „Starkwindwarnung“. Die Wassersportler sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass Windstärken von 6 Beaufort (39 km/h bis 49 km/h) oder mehr auftreten können.

Bei unmittelbarer Sturmgefahr (ab 8 Beaufort – 62 km/h bis 74 km/h) werden die Warnleuchten mit 90 Lichtblitzen pro Minute betrieben. Alle Wassersportler sind angehalten, unverzüglich Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (ggf. Rettungswesten anlegen, Ufer oder windgeschützte Stellen anlaufen, usw.).

Die obigen Warnungen werden vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben und an die Integrierte Leitstelle Traunstein gemeldet. Von dort werden dann die Sturmwarnleuchten ein- und ausgeschaltet.

Beim Schwimmen und Baden:

Schwimmern wird empfohlen an einem der zahlreichen Badeplätze ins Wasser zu gehen. Größere Schwimmstrecken sollen nur mit Bootsbegleitung durchgeführt werden; auch ist zu beachten, dass die Schifffahrtslinien möglichst nicht gekreuzt werden. Ein Schwimmer ist, insbesondere bei Wellenbildung und Sonnenschein, für einen Schiffsführer nur schwer zu erkennen.

Im Bereich der Schifffahrtslinien, und in Bereichen des Sees, an denen nicht unbedingt mit Schwimmern gerechnet werden muss, kann es somit schnell zu gefährlichen Annäherungen zwischen Schwimmern und Wasserfahrzeugen kommen. Noch gefährlicher kann es werden, wenn bei Dunkelheit auf dem See geschwommen wird. Bereiche mit viel Schiffsverkehr, wie beispielsweise zwischen Gstadt und der Fraueninsel, sind generell nicht zum Schwimmen geeignet.

Dass Entfernungen auf dem Wasser generell zu kurz geschätzt werden, sollte auch bedacht werden, wenn man vorhat, größere Strecken schwimmend zurückzulegen. So kann es leicht vorkommen, dass der angepeilte Punkt weiter entfernt ist als gedacht. Wird die eigene Leistungsfähigkeit überschritten, kann der Schwimmer schnell in lebensbedrohliche Situationen geraten. Bei Erkennen derartiger Notfälle, bitte umgehend Polizei und Wasserrettung alarmieren.

Für weitere Fragen zum Umwelt- und Naturschutz, Fischereirecht, Betrieb von Booten und Schifffahrtsrecht auf dem Chiemsee, stehen die Beamten der WSP gerne zur Verfügung.