Der Metallarbeiter wurde von einer Streife der Schienenfahnder der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein am Donnerstagvormittag in einem Eurocity Richtung Österreich kontrolliert.
Bereits bei der Abfrage seiner Personalien im Zug holte er seine Geldbörse aus der Hosentasche und zeigte sich dann wenig überrascht, dass gegen ihn ein Haftbefehl - verbunden mit einer zu zahlenden Geldstrafe in Höhe von 500 Euro - der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Betäubungsmitteldeliktes vorlag. Der Mann war 2016 bei einer Polizeikontrolle - auf gleicher Zugstrecke - mit einigen Gramm Marihuana und Amphetamin erwischt worden. Nachdem der Mann das Geld problemlos bezahlt hatte, konnte er ohne Verzögerung mit der Bahn zu seinem Urlaubsort nach Maribor weiterfahren.
Weniger Glück hatte ein mittlerweile wieder in Italien lebender Mann, der seine Frau in der Nähe von Ingolstadt besuchen wollte und im Nachtzug von Rom nach München am Samstagmorgen kontrolliert wurde. Auch gegen den 30jährigen bestand ein Haftbefehl. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ausgestellt, weil er 2017 einem Landsmann sein Handy gestohlen hatte. Da der Kontrollierte nur über wenig Barmittel verfügte, hoffte er, dass ihm seine Frau das Geld anweisen kann. Diese konnte den Geldbetrag aber ebenfalls nicht aufbringen, so dass der Arbeiter die nächsten 15 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss.
Anders verhielt es sich bei der Kontrolle eines Mannes der am Freitagvormittag in einem Eurocity Richtung München überprüft wurde. Hier war nicht die kontrollierte Person, sondern die vorgezeigte spanische Identitätskarte als verlorenes Dokument ausgeschrieben.
Eine genaue Überprüfung ergab, dass der Ausweis nicht dem Kontrollierten gehört. Dieser versuchte zwar durch immer neue Geschichten die Fahnder davon zu überzeugen, dass dies ein Irrtum sein muss. Als in seinem Gepäck eine Krankenkassenkarte mit seinen richtigen Personalien aufgefunden worden ist, gab er zu, dass er in Deutschland wohnt, derzeit über keine Ausweisdokumente verfügt mit denen er in Europa reisen kann und sich deshalb die vorgezeigte Identitätskarte besorgt hat. In diesem Fall hat die weitere Sachbearbeitung die Bundespolizei übernommen.