Bereits Anfang des letzten Jahres war der Gesuchte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Leistungserschleichung verurteilt worden. Anstatt sich jedoch dem Antritt der Strafe zu stellen, zog es dieser vor, sich verborgen zu halten, um so der Haftstrafe zu entgehen.
Vermutlich hatte er nicht mit der Beharrlichkeit der Zivilbeamten gerechnet, welche den sichtlich überraschten und aus dem Schlaf gerissenen 29-Jährigen verhafteten. Zum Überraschungsmoment trugen letzten Endes vermutlich auch die nun beschädigte Zimmertüre bei, welche aufgrund der Gesamtumstände mittels unmittelbarem Zwang durch die Beamten geöffnet werden musste.
Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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