Staatsanwältin Sophia Henke widersprach insofern, als es doch einer gewissen kriminellen Energie bedürfe, sich einen gefälschten Impfausweis zu besorgen. Auf dem freilich auffiel, dass die beiden Impftermine weniger als einen Monat auseinanderlagen. Henke wertete solches Vorgehen als Tat zulasten der Allgemeinheit, um sich auf diese Weise den Impfstatus zu erschleichen. Sie beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. »Er hat Familie, ist bodenständig und ist noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten«, warb Ryfisch um ein geringeres Strafmaß von 30 Tagessätzen und einer Höhe von 35 Euro. Richter Christian Daubner aber hielt dem entgegen, dass schon eine »normale Urkundenfälschung« mit 70 bis 80 Tagessätzen geahndet werde. Bei »Covid« entschied er auf 90 Tagessätze à 40 Euro, in Summe also 3600 Euro. Der Handwerker erspart sich durch den Einspruch nun 1800 Euro, muss aber seinen Anwalt zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
höf