An der A94 auf Höhe Ampfing überprüften die Fahnder die Insassen eines Mercedes Kleinbusses mit rumänischem Kennzeichen. Einer der Mitfahrer, ein 23-jähriger moldauischer Staatsbürger, war von der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Diebstahls zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben gewesen. Die Schleierfahnder führten für die Justiz die Beschuldigtenvernehmung durch und benannten einen Zustellbevollmächtigten, wodurch nun das Verfahren in Heilbronn fortgesetzt werden kann. Danach durfte der junge Mann nach Moldawien weiterreisen.
Ebenfalls an der Anschlussstelle Ampfing zogen die Beamten einen bulgarischen Mercedes Vito aus dem Verkehr. Der Kleintransporter war mit neun Personen besetzt. Ausgerechnet der Fahrer, ein 25-jähriger Rumäne, hatte keine gültige Fahrerlaubnis. 2016 war ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Mann erlassen worden. Seinen Führerschein hatte der Rumäne aber bis dato nicht abgegeben. Die Schleierfahnder erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Natürlich durfte der junge Mann sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Er kümmerte sich telefonisch um einen Ersatzfahrer für die Reisegemeinschaft.
Noch etwas dreister war der Rumäne unterwegs, den die Burghauser Schleierfahnder bei Marktl ins Visier nahmen: er legte bei der Kontrolle unumwunden eine rumänische Sicherstellungsbescheinigung seines Führerscheins vor. Der Schein wird demnach noch bis zum 18. April bei den rumänischen Behörden gut verwahrt. Diesen Umstand empfand der 34-Jährige allerdings offenbar nicht als Hindernis, trotzdem persönlich quer durch Europa zu fahren. Auch in diesem Fall unterbanden die Fahnder die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ein Ersatzmann musste das Steuer des rumänischen Renault Traffic übernehmen.
Pressemeldung der Polizei Burghausen