Gegen 16 Uhr fuhr ein VW auf der Tittmoninger Straße in Richtung neue Grenze und wurde auf Höhe des ehemaligen Zollhäuschens einer Kontrolle unterzogen.
Der Fahrzeugführer, ein 29-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, konnte lediglich seinen Fahrzeugschein vorweisen. Seinen Angaben nach müsse er seine Fahrerlaubnis erst beim Landratsamt abholen. Ermittlungen ergaben, dass dem Herrn im November 2021 die Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde. Eine neue Fahrerlaubnis hat er nach jetzigen Ermittlungsstand bislang nicht beantragt.
Dem 29-jährigen wurde Weiterfahrt untersagt und sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
fb/red