Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die Wahlberechtigung in der Stadt Traunstein. Als kleine Anerkennung wird jedem Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von 35 Euro gewährt.
Die Wahlhelfer müssen um 7.45 Uhr im zugeteilten Wahllokal anwesend sein. Der Wahlvorstand entscheidet nach Absprache, ob Wahlhelfer vormittags oder nachmittags Dienst leisten. Ab 17.45 Uhr bis zum Ende der Auszählung müssen wieder alle Wahlhelfer anwesend sein. Vorab findet eine Informationsveranstaltung statt, bei denen die Aufgaben der Wahlhelfer erklärt werden.
Interessenten für das Ehrenamt des Wahlhelfers bei der Bundestagswahl 2017 am 24. September melden sich im Ordnungsamt der Stadt Traunstein. Die Ansprechpartnerinnen sind Lena Schlosser (Telefon: 0861 / 65-235, E-Mail: lena.schlosser@stadt-traunstein.de) und Gabi Hartkopf (Telefon: 0861 / 65-219, E-Mail: gabi.hartkopf@stadt-traunstein.de).