»Hass und Hetze entstehen durch solche Posts«, erklärte der Landkreischef nun im Zeugenstand. Mit der »Querverbindung« auf die Jahre 1933 bis 45 sei bei ihm der »Zenit« erreicht gewesen. Die »verbalen Aussagen« in dem Post sieht Kern »unter der Gürtellinie«. In einem der Posts war ein Link auf ein YouTube Video über Covid-Lager in Australien angefügt.
Kern räumte ein, als Bürgermeister und Landrat mehr aushalten zu müssen als andere. So sei für ihn schon ein Grab samt Kreuz vor seinem Amtssitz errichtet worden. Mit der düsteren NS-Zeit aber wolle er nicht in Verbindung gebracht werden. »Es gab am Obersalzberg meines Wissens kein Lager«, stellte Richter Christian Daubner dazu fest. Einen Schritt weiter ging Rechtsanwältin Kerstin Zinke, die schwarze Uniformen auch bei heutigen Spezialeinheiten verortete. Ja, selbst der Begriff Lagerleiter werde von Pfadfindern und der katholischen Jugend verwendet.
Der Angeklagte selbst will vielmehr Bezug auf Stasi-Einrichtungen der ehemaligen DDR genommen haben, »nicht auf die NS-Zeit«. Gleich wie, Staatsanwalt Markus Andrä sah den Landrat als Person herabgesetzt und beide Posts ehrverletzend. Einen konkreten Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen mochte Andrä nicht erkennen, räumte aber ein, dass der Angeklagte als Gastwirt hart getroffen gewesen sei. Doch »was einmal im Netz ist, bleibt«. Er, Andrä, sei »gottfroh« in einem Rechtsstaat zu leben. Die Strafe wollte er bei den 40 Tagessätzen zu je 40 Euro aus dem Strafbefehl belassen.
Der Landrat sei nun mal Verantwortlicher für die Maßnahmen gewesen, betonte Kerstin Zinke, die eine pointierte Kritik »auch mit drastischen Worten« als von der Meinungsfreiheit gedeckt verteidigte. Das Video zu den australischen Maßnahmen sollte lediglich verdeutlichen, dass es so weit in Deutschland nicht kommen dürfe. Die Verteidigerin beantragte Freispruch.
Christian Daubner urteilte differenzierter: So sehe er im ersten Post von »Unvervakzinierten, die in Lager unter Landrat Daumenschraube als 1. Oberlagerleiter am Obersalzberg« kämen, einen »Bezug zur Sache«, weshalb er mit Verweis aus den Bundesgerichtshof zugunsten der Meinungsfreiheit entscheiden müsse. Anders beim zweiten Post: »Mit Tränen in den Augen und einem unermesslichen Sabbern beim Lutschen der Zehennägel von Dr. Söder wird Landrat Daumenschraube wohl in dem Moment nach Australien schauen. Und er wird sich schon sehen: schneidig in schwarzer Uniform, als 1. Oberlagerleiter auf dem Obersalzberg.« Weil es hier keinen sachlichen Zusammenhang gebe und das »eindeutig eine Schmähkritik« sei, die sich auch eine öffentliche Person nicht gefallen lassen müsse. Der Strafrichter beließ es bei der Einzelstrafe aus dem Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 40 Euro.
höf