Am Sonntagnachmittag stoppten Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei an der Grenzkontrollstelle an der A8 ein Fahrzeug mit slowenischer Zulassung.
Beim Abgleich der Personalien der Insassen im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Beifahrer ein internationaler Haftbefehl vorlag.
Demnach suchten die bosnischen Behörden aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt nach dem 42-Jährigen.
Eine Nachschau in seinem mitgeführten Reisepass ergab zudem, dass sich der Bosnier seit knapp drei Jahren ohne erforderliche Erlaubnis im Schengenraum aufhielt.
Bei der Durchsuchung entdeckten die Fahnder in seiner Jackentasche noch eine geringe Menge Cannabis.
Der Bosnier muss sich nun wegen der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Nach der Vorführung beim Haftrichter lieferten die Bundespolizisten den 42-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Von dort aus soll der Mann demnächst in sein Heimatland überstellt werden.
fb/red