Der 41-Jährige aus dem Berchtesgadener Land ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Therapien zeigten bislang keine Wirkung. Der Strafrichter am Laufener Amtsgericht schickte den Unternehmer nun für eineinhalb Jahre hinter Gitter.
Auf seinem Laptop, einem PC und einer externen Festplatte hatte der Angeklagte rund 1400 Bilder gespeichert. Darauf zu sehen waren Buben im Alter von etwa fünf bis zwölf Jahren. Durch einen Artikel in einer Zeitung will er erst auf diesen Pfad gekommen sein. »Frei verfügbar«, habe es dort geheißen, und weil er das nicht habe glauben wollen, habe er die Seite aufgerufen und sich mit dem angegebenen Passwort reingeklickt. »Ich wollte alles wieder löschen, das ist aber nicht ganz gelungen«, berichtete er im Gerichtssaal.
Angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Zeitraum von November 2014 bis März 2018 dreht, fragte Richter Martin Forster nach einer »Sucht«. Das verneinte der Angeklagte, räumte aber ein, eine Zeit lang potenzsteigernde Mittel eingenommen zu haben. Seiner Einschätzung, wonach eine Gesprächstherapie gute Erfolge gezeigt habe, widersprach der Richter.
Fünf Einträge wegen sexuellen Missbrauchs
Die 54-jährige Kriminalhauptkommissarin kennt den Angeklagten, der in der Watzmann-Therme einem Buben an die Geschlechtsteile gegriffen hatte. Er war in Salzburg verurteilt worden, nachdem er einen Zwölfjährigen in einem Baucontainer zu Oralverkehr gezwungen hatte. Nacht achtmonatiger Untersuchungshaft war er dort 2011 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Ein Fall ist auch in Frankreich bekannt geworden; fünf Einträge wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger finden sich im Bundeszentralregister. Ein Familiengericht hatte dem Angeklagten untersagt, sich den Kindern seiner früheren Lebensgefährtin zu nähern.
Ein Sachverständiger für IT-Forensik hatte die 1450 gelöschten Bilder wieder herstellen können. Begriffe wie »childporn« weisen aus seiner Sicht auf Tauschbörsen hin. Unter den selbsterstellten Aufnahmen hatte der Fachmann Bilder aus Umkleidekabinen gefunden und Filme, auf denen der Angeklagte selbst masturbiert. Ob der 41-Jährige die Dateien anderen zugänglich gemacht oder weitergeleitet hat, war nicht mehr zu eruieren.
Als »narzisstische Persönlichkeit« beschrieb den Angeklagten Dr. Cornelis Stadtland. »Ausweichend, bagatellisierend und von Taktik geprägt« seien die Angaben des Angeklagten gewesen. Dem selbst soll im Alter von elf Jahren ein Mann im Schwimmbad an den Penis gegriffen haben. Der »lange Verlauf« spricht aus Sicht des psychiatrischen Gutachters für eine »tiefe Problematik« dieser »homosexuellen Pädophilie«. Der Sachverständige empfahl eine »intensive therapeutische Betreuung« und die Meidung von Plätzen mit Kindern. Hormonelle Behandlungen zeigten starke Nebenwirkungen, möglich wäre die Einnahme von Antidepressiva.
Auf die Frage seines Verteidigers, Rechtsanwalt Jürgen Leske, nach seiner Bereitschaft, erklärte der Unternehmer: »Der Leidensdruck ist überschaubar.« Allerdings: »Ein nächstes Mal darf es nicht mehr geben.« Wie der Gutachter mochte auch Staatsanwältin Verena Erlacher keine verminderte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit sehen. Der gute Wille sei beim Angeklagten wohl zu erkennen, insgesamt aber verharmlose er das Geschehen eher. Erlacher beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die sie nicht zur Bewährung aussetzen wollte.
Vorfall in Ruhpolding eingestellt worden
Die Dimension des Verfahrens sei »nicht so gewaltig«, meinte Rechtsanwalt Jürgen Leske. Von den insgesamt 150.000 Dateien an Bild- und Videomaterial seien gerade mal 0,9 Prozent kinderpornografisch. Eine Verbreitung sei nicht nachzuweisen. »Wenn es sein erster Fall gewesen wäre, wäre die Sache wahrscheinlich eingestellt worden«, spekulierte der Verteidiger. Auch die Sache im Ruhpoldinger Bad war eingestellt worden, weil auf den Aufnahmen lediglich Beine und Badekleidung zu sehen gewesen waren. »Wir haben hier kein Monster vor uns«, betonte Leske. Der Verteidiger plädierte auf unter einem Jahr, »unbedingt Bewährung« und »begleitende Maßnahmen«.
»Sechsmal einschlägig vorbestraft und kein Problembewusstsein«, fasste Martin Forster zusammen, die dreijährige Therapie habe offensichtlich nichts gebracht. Der Richter mochte keine positive Sozialprognose erkennen; vielmehr sei zur Verteidigung der Rechtsordnung eine unbedingte Strafe unerlässlich. Für eine Bewährung hätte die Bevölkerung kein Verständnis, es gehe darum, die Kinder zu schützen. Sein Urteil: Eineinhalb Jahre wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften in drei Fällen. Drei Fälle deshalb, weil die Bilder auf drei Speichermedien gefunden wurden.
Das zehnjährige Mädchen im Ruhpoldinger Bad hatte zu einer Schülergruppe aus Augsburg gehört. Die Kriminalhauptkommissarin hatte das Mädchen als »sehr aufgelöst« beschrieben, später aber habe es gesagt: »Der Mann muss ins Gefängnis.« höf