Aufgeflogen war der ledige Deutsche im Dezember letzten Jahres, als um 2 Uhr nachts ein IT-Techniker zufällig eine Fernwartung startete. Daraufhin räumte der Angeklagte ein, bereits seit sechs Jahren nach Bildern junger Mädchen zu suchen. Nicht weil er pädophile Neigungen habe, wie sein Anwalt Jürgen Pirkenseer betonte, sondern einfach ein Voyeur sei. »Dass es verwerflich ist, war ihm bewusst«, so der Verteidiger. Er habe aufhören wollen, erklärte der Angeklagte, »aber es war dann doch zu viel Gewohnheit.«
Ob er sich dabei selbst befriedige, wollte Staatsanwältin Karin Hahn wissen. »Nicht mehr«, erwiderte der Angeklagte, worauf Vorsitzender Richter Martin Forster nachhakte: »Warum Kinder und junge Mädchen, nicht Erwachsene?« Die seien hübscher – »ein Idealbild« – und gäben ihm »Energie«, lautete die Antwort. Die Staatsanwältin machte deutlich, dass dergleichen inzwischen als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werde. »Nur wenn Leute wie Sie solche Bilder konsumieren, werden sie hergestellt.« Für die zwei angeklagten Tage und rund zwei Dutzend Bilder beantragte Hahn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Angeklagte falle »nicht in die klassische Schiene«, sondern führe ein »asexuelles Leben«, so Pirkenseer. Das Geständnis sei »überschießend« gewesen und wohl als »Lebensbeichte« zu sehen. Der Rechtsanwalt hielt 20 Monate zur Bewährung für ausreichend.
Das Schöffengericht entschied wegen Abrufs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte auf diese 20 Monate, auch deshalb, weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Vorsitzender Martin Forster attestierte dem Mann jedoch eine kriminelle Energie, da er nicht die eigene IP-Adresse verwendete und beim Anschluss seines Arbeitgebers den Cache-Speicher alle paar Minuten löschte, um keine Spuren zu hinterlassen. Der 61-Jährige muss sich zudem einer ambulanten Therapie für Sexualstraftäter unterziehen.
höf