Im Rahmen der Überprüfung konnte beim Lenker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Test ergab über 1,10 Promille.
Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag nicht vor, da nachweislich festgestellt werden konnte, dass das
Versicherungskennzeichen dem Rosenheimer kurz zuvor vom Fahrzeug gestohlen wurde.
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