Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger haben dann Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Im Ausschuss stellten Vertreter der Planungsgruppe Strasser Details ihrer Entwürfe vor, die Gefallen fanden.
Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Flächen habe man sich für Kettenhäuser – aneinander gereihte und durch Garagen verbundene Häuser, die im Gegensatz zu Reihenhäusern nicht direkt aneinander gebaut sind – entschieden, erklärte Gerhard Hajer von der Planungsgruppe Strasser. Durch das Heranrücken bis an die Grundstücksgrenze bleibe mehr Garten. Um die Verschattung möglichst gering zu halten, habe man die seitliche Wandhöhe auf 5,80 Meter begrenzt.
Vorgärten sollen ohne Zaun bleiben
Wie Peter Rubeck, ebenfalls von der Planungsgruppe Strasser, weiter erklärte, liege die Dachneigung der Satteldächer mit 20 Grad im unteren Bereich. Dachgauben und Dachauffaltungen seien grundsätzlich zulässig. Wichtig sei, dass die Vorgärten ohne Zäune und Hecken blieben – im Sinne der Aufenthaltsqualität. Eine gewerbliche Nutzung der Häuser mit maximal zwei Vollgeschoßen sei ausgeschlossen.
Neben den Kettenhäusern mit Grundstücken von etwa 350 Quadratmeter wird es auch einige größere Grundstücke für frei stehende Einfamilienhäuser mit 24 Grad Dachneigung und 6,30 Meter Wandhöhe geben. Wintergärten und Garagen sind zulässig, dabei sind auch andere Dachformen wie Flachdach und Pultdach möglich. Stellplätze müssen wasserdurchlässig sein. Weiter sind Pflanzgebote vorgesehen – je Grundstück sollen zwei Laubbäume gepflanzt werden, je Kettenhausgrundstück einer. Zäune dürfen keinen Sockel haben, um die »Durchlässigkeit für Igel und Co« zu gewährleisten, hieß es.
Vorteil sei das vereinfachte Verfahren. Das heißt, es seien keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Ausgleichsflächen notwendig. Der Flächennutzungsplan könne im Nachgang angepasst werden, es sei kein eigenes Änderungsverfahren notwendig.
Spielplatz wäre durchaus denkbar
»Ich habe das äußerst positive Gefühl, dass wir jetzt endlich in die Umsetzung kommen«, sagte dazu Dr. Christian Hümmer (CSU). »Trotzdem meine Frage: ein Spielplatz ist nicht vorgesehen?« Die Grünfläche am östlichen Rand des Baugebiets mit rund 400 Quadratmetern sei grundsätzlich dafür geeignet, erklärte Rubeck dazu. Grundsätzlich werde diese Fläche von der Bebauung freigehalten, weil hier auch die Oberflächenwasser zusammenliefen.
Zu den fehlenden Zäunen merkte Dr. Hümmer an, dass im Neubaugebiet Haslach auch zunächst keiner einen Zaun gebaut habe – »bis die Kinder angefangen haben, zu laufen.« Hierzu merkte der Planer an, wünschenswert wäre eine Spielstraße, »allerdings ist es tatsächlich die Frage, ob sich dann auch alle Anwohner daran halten«.
Zur Frage von Burgi Mörtl-Körner (Bündnis 90/Die Grünen) nach der Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu installieren und Passivhäuser zu bauen, erklärte Rubeck, beides sei möglich. Bei einer Dachneigung von 20 Grad sei eine sehr gute Ausbeute möglich. »Im Zweifelsfall nehmens halt noch zwei, drei Quadratmeter Fläche dazu, dann ist das ausgeglichen.«
Einen ganz anderen Aspekt gab dritte Bürgermeisterin Waltraud Wiesholler-Niederlöhner (SPD) zu bedenken: »Erfahrungsgemäß sind bei solchen Baugebieten als erstes die größeren Grundstücke verkauft. Aber 600 Quadratmeter Grund sind ja nicht von schlechten Eltern. Müssen wir für solche Leute überhaupt ein Einheimischen-Modell ausweisen?« Es sei ja für Leute gedacht, die sich auf dem freien Markt kein Baugrundstück leisten könnten.
Bebauungsplanverfahren ist noch am Anfang
Tatsächlich sind die bisher geplanten 25 Kettenhausgrundstücke zwischen 360 und 390 Quadratmeter groß, die 14 Einfamilienhäuser und das Doppelhaus hätten Grundstücke zwischen 470 und rund 600 Quadratmeter. Davon sind bei den Kettenhäusern 120 Quadratmeter Grundfläche vorgesehen, mit Garagen, Wintergärten und Gartenhäuschen dürften 180 Quadratmeter versiegelt werden. »Natürlich würden wir uns wünschen, das das auch so kommt«, so Peter Rubeck, aber sicher sei das natürlich noch nicht. Denn das Bebauungsplanverfahren sei noch ganz am Anfang.
Die Unterlagen seien verfahrensfertig hergestellt, so Rubeck. Wenn im September der Auslegungsbeschluss gefasst würde, könnte der Satzungsbeschluss im November/Dezember gefasst werden, so Bernhard Glaßl von der Stadtverwaltung. Dann sei auch zeitnah die Ausschreibung der Grundstücke möglich. coho