Aufgrund der Gefahr von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen ist die Entnahme von Einzelbäumen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vonnöten, wie Stadtförster Christian Rauscher und Stadtgartenmeister Martin Haberlander bei einem gemeinsamen Ortstermin im Stadtwald mit dem Umweltreferenten des Stadtrates Michael Nürbauer und dessen Vorgänger Dr. Wolf Guglhör erläutern.
Im Zuge dieser Maßnahmen können erfreulicherweise der Artenschutz und die Artenvielfalt gefördert werden. So werden bei ausgewählten Bäumen nur die Kronen gekappt. Dies beseitigt zum einen mögliche Gefahren, gleichzeitig werden naturschutzfachlich wertvolle Strukturen geschaffen. Des Weiteren wird das Belassen von Stammholz oder Baumkronen im Wald zur Totholzanreicherung genutzt. „Die Stadt Bad Reichenhall ist per Waldgesetz zu einer vorbildlichen Waldbewirtschaftung verpflichtet. Dazu gehört beispielsweise auch, die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine biologische Vielfalt zu sichern und zu verbessern“, erklärt Stadtförster Rauscher. Stadtgartenmeister Haberlander gibt dabei zu bedenken, dass die getroffenen Maßnahmen wie die Totholzanreicherung oder das Liegenlassen der Baumkronen für den ein oder anderen als verwildert empfunden werden könnte: „Das liegt in der Natur der Sache, ist aber ganz im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung.“
Der bestehende Wald mit seinem älteren Baumbestand und dem üppigen Jungbestand in der Vogelsangau bleibt so weit wie möglich erhalten und übernimmt die abschirmende Funktion zwischen Wohngebiet und Umgehungsstraße.
Auch für den Wald hat der notwendige Eingriff positive Auswirkungen. Durch den vermehrten Lichtgenuss kann der reichlich vorhandene Jungbestand besser wachsen und so zu einem zukunftsfähigen, stabilen Laubwald beitragen. Seltene Baumarten wie die Ulme oder Kirsche werden bei dieser Maßnahme ebenfalls vom größeren Lichtgenuss profitieren.
Hiebsmaßnahmen im Wald und Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, können auch noch zu dieser Jahreszeit ausgeführt werden. Eschen, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, bleiben in Absprache aller Beteiligten zur Beobachtung der weiteren Entwicklung und zum Vogelschutz stehen.
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