Gericht
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Foto: dpanitf3

Attacke gegen Polizeibeamte: Gericht ordnet Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus an

Erleichtert zeigte sich ein 37-jähriger Mann aus Winhöring, nachdem die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, aber unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt hatte.


Er war in krankheitsbedingt schuldunfähigem Zustand mit einem Flacheisen auf Polizisten losgegangen. Ein Beamter erlitt erhebliche Verletzungen. Sowohl bei der Frage der Unterbringung, als auch beim Thema »Bewährung« folgten die Plädoyers wie das Urteil der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee. Bestraft werden konnte der 37-Jährige nicht. Er war gemäß Antragsschrift von Staatsanwältin Helena Neumeier nicht verantwortlich für sein Handeln.

Beamte der Polizeiinspektion Altötting hätten am 20. Januar 2022 einen Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Mühldorf umsetzen sollen. Zwei Streifen fuhren zum Beschuldigten, klopften und schilderten ihren Auftrag. Der Mann weigerte sich, herauszukommen, schrie um sich und schlug von innen mit etwas Schwerem gegen die Türe.

Die Polizisten holten Unterstützung. Spezialkräfte aus Traunstein rückten an, darunter ein »DEIG«-Team mit Elektroschockpistole. Der 37-Jährige drosch in der Wohnung weiter gegen die Tür. Die Polizisten traten daraufhin die Tür ein. Der Beschuldigte rannte laut schreiend auf einen Beamten zu – mit einem großen Flacheisen in der Hand. Damit erwischte er den Polizisten am Handgelenk. Die Elektroschockpistole kam zum Einsatz. Der Beschuldigte fiel zu Boden und wurde sofort überwältigt. Der Polizist erlitt schmerzhafte Verletzungen, die sich auch noch entzündeten.

Des Weiteren hatte der 37-Jährige im Juni 2021 einen Nachbarn ins Gesicht geschlagen. Schmerzen waren die Folge. Der »gezielte Schlag gegen einen Menschen« mit einem ein Kilogramm schweren Flacheisen hätte auch ganz anders ausgehen können, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Rückkehr in das häusliche Umfeld sei derzeit keine Option, stellte Christina Braune weiter fest. Aber in einer betreuten Einrichtung, die eine Tagesstruktur und die regelmäßige Medikamenteneinnahme gewährleiste, könne das Leben des Beschuldigten wieder Sinn bekommen.

fb/red