Der Freund der Mutter, ein 35-jähriger Soldat, beschrieb im Laufener Gerichtssaal, wie er den Wurf des Kellners vom 3. Stock beobachtet hatte. Der Angeklagte hatte zuvor beteuert, das mit dem Aschenbecher sei passiert, als er verärgert gegen das Balkongeländer geschlagen hatte. Die Beleidigung räumte der 32-Jährige ein, den Wurf einer Weinflasche nicht. Glaubt man den Schilderungen des 35-jährigen Begleiters, so war der Aschenbecher nur knapp am Kopf der jungen Mutter vorbeigeflogen, bevor er das Auto traf. Den Schaden am Auto bezifferte die Anklage mit rund 4000 Euro. Die stottert der Kellner aktuell in Raten ab.
»Wenn er trinkt, kennt er keine Grenzen«, erklärte die 23-Jährige die Trennung, und mit seiner Spielsucht habe er das Haushaltseinkommen verschleudert. Der 32-Jährige ist sechsfach vorbestraft, unter anderem auch wegen Körperverletzung. Der Sachverständige Dr. Rupert Müller sprach davon, dass der Angeklagte bereits drei Frauen geschlagen habe. Ohne Therapie sah der Facharzt das »Risiko zu weiteren ähnlichen Taten«.
Rechtsanwalt Jürgen Tegtmeyer zweifelte an der Aussage des Soldaten. Eine Nötigung mochte er nicht erkennen. Generell reiche für diese »Bagatelldelikte« eine Geldstrafe aus.
Rechtsreferendarin Stine Naessens hielt wie Richter Josef Haiker die Zeugen für glaubhaft. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Geschichte vom versehentlich runtergefallenen Aschenbecher wollte Haiker nicht glauben, schließlich habe das Fahrzeug nicht unter dem Balkon gestanden, sondern in einigen Metern Entfernung. Der Strafrichter urteilte wegen Beleidigung, Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung auf neun Monate.
Wegen des »Hangs zu Alkohol im Übermaß« entschied Haiker auf eine Unterbringung. Er warnte den Kellner, dass irgendwann ein Umgang mit dem Sohn untersagt werden könnte.
höf