Blaulicht Polizei
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Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. Foto: Friso Gentsch/Archiv Foto: dpanitf3

Altötting: Polizist stellt Alkoholsünder mit Fahrrad

Es waren Kostengründe, die den Chef des k.b. Gendarmeriekorps, Generalmajor Ferdinand von Feilitzsch, dazu bewogen, seinen Gendarmen das Fahrradfahren zu untersagen.

Von dieser restriktiven Beschaffungsentscheidung profitierte beispielsweise der legendenumrankte Räuber Matthias Kneissl. Er war vor dem großen „Showdown“ am 5. März 1901 bei Geisenhofen den nach ihm fahndenden „Greafrack“ das eine ums andere Mal durchs Dachauer Hinterland davongeradelt.

Den Mobilitätsvorteil des Hiasl konnte ein Burgkirchner so nicht für sich nutzen, der am Karfreitag von einem Beamten der Polizeiinspektion Altötting auf seinem privaten Drahtesel gestellt wurde. Im Dienstbereich mit seiner alkoholbedingten Fahrweise aufgefallen, war er den Streifenbesatzungen auf vier Rädern zunächst entwischt. Das ging für ihn so lange gut, bis er am PI-Gebäude mit viel Zwischengas und fast hüpfendem PKW vorbeifuhr.

Dort hatte sich ein Inspektionsbeamter zum Ende seiner Vormittagsschicht per Velo gerade auf den Heimweg gemacht. Flugs dem Tatfahrzeug hinterhergestrampelt, konnte er den Dreiundzwanzigjährigen am Bahnhofsplatz mit nachgeführten, motorisierten Kollegen stoppen. Blutentnahme, Führerscheinbeschlagnahme sowie Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Besitzes eines Springmessers folgten auf den Fuß.

Abschließend sei angemerkt, dass der irdische Lebensweg des „Schachamüllern-Hiasl“ am 21.02.1902 - einem Freitag! - unter den Händen des Scharfrichters zu Ende ging. Das ihm oftmals in den Mund gelegte, lakonische Bonmot „De Woch fangt scho guat o!“ stimmt also nicht.

Polizeiinspektion Altötting