Bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Beamten fest, dass der 42-jährige Slowene von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Betrugs zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Das Verfahren stockte, da der Wohnort des Slowenen nicht bekannt war. Die Fahnder gaben die korrekten Personalien des Mannes nach Hannover weiter. Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden.