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Ab dem heutigen Montag ist im Bezirk Oberbayern Ost, zu dem der Landkreis Traunstein gehört, unter strengen Corona-Regeln wieder ein Tischtennis-Trainingsbetrieb in den Hallen möglich. (Foto: Bittner)

Aufatmen bei den Tischtennis-Vereinen

Aufatmen bei den vielen Tischtennis-Vereinen im Landkreis und somit im Bezirk Oberbayern Ost: Ab dem heutigen Montag dürfen sie wieder trainieren – wenngleich natürlich mit einer ganzen Reihe an strengen Corona-Regeln und -Auflagen. Normalerweise wäre jetzt Sommerpause, die Saison endet regulär Ende März/Anfang April. Doch die meisten Akteure werden nun wohl gern das Training aufnehmen – allein, weil es wieder möglich ist, dem Sport unterm Hallendach nach monatelanger Zwangsabstinenz wieder nachzugehen.


Auf der Onlineseite des Tischtennis-Bezirks 16 wurde in dieser Woche das umfangreiche Schutzkonzept des Bayerischen Tischtennis-Verbands (BTTV) veröffentlicht. Mit ihrem Rundschreiben informiert die verantwortliche Dachorganisation alle Vereine direkt über die aktuelle Situation. Darin wird unter anderem darum gebeten, anhand der Unterlagen eigenständig – nach Rücksprache mit den örtlichen Behörden – entsprechende Konzepte zu erstellen. Hierfür können die Textbausteine aus den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV für Trainingsmaßnahmen verwendet werden.

Explizit wird darauf hingewiesen, dass Spieler, die sich gerade nicht in der sportlichen Aktivität befinden, den Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Bei folgenden Symptomen sind eine Teilnahme an den Trainingsgruppen und das Betreten der Trainingsstätte untersagt: Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen), erhöhte Körpertemperatur (Fieber), bei Geruchs- und Geschmacksverlust oder Kontakt mit einer Person innerhalb der vergangenen 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine Corona-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde.

Direkte Körperkontakte haben zu unterbleiben, wie zum Beispiel Händeschütteln, Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale. Das gilt auch für Trainer und Übungsleiter bei der Fehlerkorrektur. Um den Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von fünf mal zehn Metern pro Tisch – also Spielpaarung – empfohlen. Die Spielgeräte sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden. Benutzte Materialien, also der Tisch, die Bälle und Netze, müssen nach jeder Trainingseinheit gereinigt werden. Es wird empfohlen, den Teilnehmern Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die Sporthallen dürfen lediglich zu Trainingszwecken genutzt werden. Ein Wettkampfbetrieb oder der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für Zuschauer oder Eltern. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen kann nur im Einklang mit behördlichen Vorgaben erfolgen. Die Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Der Trainingsraum selbst ist regelmäßig zu reinigen, zu desinfizieren und gut zu durchlüften.

Insgesamt dürfen bis zu 20 Personen eine Trainingsstätte nutzen, alle Anwesenden – Trainer, Spieler – werden mitgezählt. Besteht die Möglichkeit, die (meist drei) Hallenteile abzutrennen, soll diese genutzt werden. Auf Doppel, Mixed und anderen Spielformen mit mehr als zwei Personen an einer Platte wird verzichtet. Gruppenbezogene Trainingseinheiten sind auf 60 Minuten beschränkt. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.

Damit im Falle einer Infektion die Ketten zurückverfolgt werden können, muss die Anwesenheit aller Teilnehmer einer Trainingsmaßnahme dokumentiert werden. Die Dokumentation ist für 30 Tage aufzubewahren. Jeder Verein soll einen Hygiene-Beauftragten benennen, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht.

Der BTTV wird die »Hygiene- und Verhaltensregeln für Trainingsmaßnahmen« nach Bedarf aktualisieren und auf seiner Homepage kommunizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, sich regelmäßig bezüglich der jeweils aktuellen Situation zu informieren. Auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – www.bzga.de – sind die »allgemeinen Hygienestandards« einzusehen. bit

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