Steinigen erinnerte darin nochmals an die Ziele der Olympischen Bewegung. Wörtlich schreibt er: »...zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Solidarität und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu erziehen.« Daraus leite das IOC seinen Friedensauftrag ab, den es ohne Zweifel habe. »Das IOC wird aber mit seiner Erklärung und deren Umsetzung unter dem Deckmantel des Friedensauftrags den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, den geplanten und längst begonnenen Völkermord am ukrainischen Volk unterstützen«, schreibt Steinigen.
Der Siegsdorfer nennt auch Namen, allen voran die ehemalige Biathlon-Olympiasiegerin und Ex-Weltmeisterin Olga Zaitseva. Wörtlich heißt es dazu: »Der russische Sport unterstützt den Angriffskrieg Russlands nicht nur so wie Olga Zaitseva, die zur Teilnahme daran aufruft und sogar selbst als Soldatin teilnehmen möchte.« die 44-Jährige ist eine Sportheldin in Russland. Zwei ihrer 13 Weltcupsiege hat sie in Deutschland gefeiert, 2011 den Einzelwettkampf in Ruhpolding und 2013 die Verfolgung von Oberhof.
Steinigen stellt auch deutlich heraus, dass eine Teilnahme russischer Sportler als »neutrale Athleten«, also unter weißer Flagge mit den Olympischen Ringen, den russischen Angriffskrieg unterstütze und somit gegen den Friedensauftrag des IOC verstoße. Der AfU-Chef weist auch darauf hin, dass »Olympische Erfolge russischer Sportler für Kriegspropaganda genutzt werden und somit zur Mobilisierung der russischen Gesellschaft für den Krieg gegen die Ukraine.« Er nannte Dutzende Beispiele nach den Olympischen Spielen in Peking im letzten Jahr.
Steinigen, der mit seinem Verein 2022 vom Bayerischen Innenminister mit dem Bayerischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, stellt in seinem Schreiben nochmals die Aufgaben von »Athletes for Ukraine« heraus: »Sport verbindet, ist unser Motto. Wir sind vielfältig gemeinnützig tätig, liefern zum Beispiel Hilfsgüter in die Ukraine, setzen uns für die Integration von Geflüchteten, vor allem von Kindern ein, betreiben Wiederaufbauhilfe vor Ort in der Ukraine und unterstützen auch ukrainische Sportler, die vor dem Krieg aus ihrem Land flüchten müssen, um eine neue sportliche Heimat zu finden.«
Der Traunsteiner Rechtsanwalt stellt aber auch klar, dass sich das Hilfsangebot des Vereins ebenso an russische Sportler richtet, die gegen den Krieg protestieren und deshalb in ihrer Heimat nicht mehr sicher seien. Steinigen: »Athletes for Ukraine und seine Mitglieder handeln ganz im Sinne der Olympischen Bewegung, den Sport in den Dienst der Menschheit zu stellen, dadurch den Frieden zu fördern und zur Schaffung einer friedlichen und besseren Welt beizutragen.«
Russische und weißrussische Sportler sollten nur dann für internationale Wettbewerbe zugelassen werden, wenn sie sich deutlich als Friedensbotschafter zu erkennen geben, wenn sie den russischen Angriffskrieg aufs Schärfste verurteilen, sich klar zu den Anti-Doping-Regeln bekennen und jegliche Abhängigkeit vom russischen Staat beenden. Das heißt, Betreffende dürften weder Sportsoldat, Polizist, Geheimdienstmitarbeiter oder Angestellte beim Sportministerium sein. Steinigen fordert auch empfindliche Sperren bei »jeglicher Unterstützung des russischen Kriegs etwa im Rahmen von öffentlichen Auftritten, bei Äußerungen in Interviews und Social-Media-Kanälen oder in sonstigen Korrespondenzen, Verwendung von Kriegssymbolen der russischen Armee, ... das Sammeln von Spenden für die russische Armee, auch schon der Aufruf dazu.«
Abschließend heißt es: »Das IOC muss endlich den Krieg entschieden verurteilen, von jeglicher Unterstützung Russlands Abstand nehmen und im Sinne der Olympischen Bewegung handeln. Jeder, der jetzt noch einen Beitrag leistet, dass Erfolge russischer Athleten anschließend in Russland für die weitere Mobilisierung der russischen Gesellschaft für den Krieg werben oder auch nur benutzt werden können, kann seine Hände nun nicht mehr in Unschuld waschen. Er unterstützt den Aggressor Russland selbst und macht sich mitschuldig am Tod Zehn-, ja sogar Hunderttausender.«
kk