»Dass es sich dabei nicht um das Original handelt, war dem Mann klar. Ihm war allerdings nicht bewusst, dass die Einfuhr einer Fälschung rechtlich verboten ist«, sagte Hauptzollamts-Sprecherin Marie Müller.
Die UEFA als Rechteinhaber des Pokaldesigns hatte beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme für Waren gestellt, die Nachahmungen des mit 50 000 Euro bezifferten Potts darstellen oder mit diesem bedruckt sind.
»Das Duplikat der eigentlich aus 925er Sterlingsilber und 24 Karat Blattgold bestehenden Fußballtrophäe wurde daraufhin wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung nach dem Markenrecht einbehalten«, teile das Zollamt mit - »und der Fußballfan musste ohne Pokal nach Hause gehen«.
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