Familiengeld
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Eltern kleiner Kinder müssen in Bayern jetzt mit weniger Geld zurechtkommen (Symbolbild). Foto: Marc Müller/DPA

Was bleibt den Eltern, wenn das Kinderstartgeld nicht kommt?

München (dpa/lby) - Das groß angekündigte bayerische Kinderstartgeld ist nun doch vom Tisch. Was das für Mütter und Väter bedeutet und welche Leistungen ihnen weiterhin zustehen.


Die Staatsregierung hat das geplante Kinderstartgeld gekippt - noch bevor es zum ersten Mal ausgezahlt wurde. Damit dürfte die Zeit der Extra-Unterstützung für bayerische Familien aus dem Säckel des Freistaats vorbei sein. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu:

Was hat die bayerische Staatsregierung entschieden?

Das Kabinett hat das geplante Kinderstartgeld gestrichen, das ab 2026 ausgezahlt werden sollte. Eigentlich sollten Eltern von Kindern, die nach dem 1. Januar 2025 geboren wurden, zum ersten Geburtstag des Kindes einmalig 3.000 Euro erhalten. Diese Zahlung fällt nun weg. Stattdessen soll das Geld in die unter hohen Ausgaben ächzenden Kindertagesstätten fließen – in Personal, Ausstattung und Betriebskosten. »Betreuungsplatz vor Direktzahlung« fasste Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Kurswechsel zusammen.

Welche Eltern sind betroffen?

Die Entscheidung trifft Eltern jener Kinder hart, die in diesem Jahr geboren wurden oder künftig erst noch auf die Welt kommen werden. Denn diese Familien erhalten nun doch nicht die angekündigten 3.000 Euro Einmalzahlung. Zugleich aber gibt es für sie auch kein Krippengeld und kein Familiengeld mehr. Diese so nur in Bayern bestehenden Landesleistungen wurden gestrichen, sie sollten durch das Kinderstartgeld ersetzt werden. Wer bereits Familiengeld oder Krippengeld bezieht, ist von der Streichung nicht betroffen. 

Wie hoch waren Krippengeld und Familiengeld?

Für Kinder, die vor 2025 geboren wurden, zahlte der Freistaat bislang für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr das bayerische Familiengeld. Es beträgt derzeit 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro - in Summe also 6.000 beziehungsweise 7.200 Euro. Zudem konnten Eltern das sogenannte Krippengeld als Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommen: einkommensabhängig bis zu 100 Euro pro Monat vom ersten Geburtstag bis längstens einschließlich August des Jahres, in dem ein Kind drei Jahre alt wird. 

Welche Leistungen gibt es weiterhin?

Völlig ohne Unterstützung stehen Bayerns Eltern dennoch nicht da: Die bundesweiten Leistungen für Familien gibt es weiter. Dazu zählen in erster Linie das Kindergeld von 255 Euro monatlich, das mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Und - im Anschluss an das Mutterschaftsgeld - das Elterngeld, das den Wegfall des Gehalts durch die Kinderbetreuung mildern soll.

Das Elterngeld bemisst sich am Verdienst vor der Geburt und beträgt höchstens 1.800 Euro pro Monat und Elternteil. Weil es verschiedene Varianten gibt, können Eltern sich kostenlos bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle sowie kirchlichen Beratungsstellen oder staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen informieren. 

Darüber hinaus gibt es weitere staatliche Unterstützung, etwa Kinderfreibeträge und anderen Entlastungen bei der Steuer, Kinderzuschläge beim Bezug von existenzsichernden Leistungen oder Wohngeld, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie eventuell Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

Werden nach der Umverteilung die Kita-Beiträge sinken?

Etwaige Hoffnungen dämpft der Bayerische Städtetag umgehend: »Es geht vor allem darum, überhaupt den Betrieb von Kindertagesstätten in Bayern aufrechterhalten zu können«, erläuterte ein Sprecher mit Blick auf die stark gestiegenen Betriebskosten. 

Auch der evangelische Kita-Verband rechnet nicht damit. Wenn überhaupt, dürften die Kita-Beiträge nur in jenen Kommunen sinken oder zumindest nicht steigen, die bislang keine freiwilligen Zuschüsse gezahlt haben, vermutet der für Finanzen zuständige Vorstand Dirk Rumpff. »Aber in anderen Regionen, wo die Kommunen relativ viele freiwillige Leistungen gezahlt haben, dürften sie sich entscheiden, sich schrittweise aus der Finanzierung zurückziehen.« 

Die Arbeiterwohlfahrt geht ebenfalls davon aus, dass die Gebühren nicht gesenkt werden. Selbst mit dem frischen Geld dürfte der nötige Förderanteil nicht erreicht werden. »Wie groß das finanzielle Loch am Ende tatsächlich ausfällt, bleibt abzuwarten«, betonen die Landesvorsitzenden Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl. Schließungen dürfte es trotz der Erhöhung der Betriebskostenförderung weiter geben, denn diese seien oftmals in Personalmangel begründet. 

Gibt es noch Hoffnung auf eine zweite Rolle rückwärts?

Söder hat die Entscheidung als Grundsatzbeschluss dargestellt, weil die Stärkung des Kita-Systems für die Familien positivere Effekte habe als Direktzahlungen. Dennoch haben bereits am Tag nach der Bekanntgabe mehrere Bürgerinnen und Bürger Online-Petitionen gestartet, die teils großen Zuspruch fanden. Ob das aber etwas ändert, ist dahingestellt.

Wird die Geburtenrate durch die Entscheidung weiter sinken?

Eher nicht. Natürlich kann es am Tag danach noch keine wissenschaftliche Untersuchung dazu geben. Jedoch betont die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Katharina Spieß: »Grundsätzlich zeigen Studien, dass die Infrastruktur - gerade eine verlässliche Kinderbetreuung - auf Geburten stärker wirkt als Kindergeld oder andere finanzielle Transferzahlungen.« Daher sei die Umverteilung in dieser Hinsicht richtig. 

Allerdings hänge die Entscheidung für oder gegen ein Kind von vielen Faktoren ab und werde aktuell auch durch Sorgen und Unsicherheit durch internationale Entwicklungen beeinflusst.

Bayerisches Familiengeld

Bayerisches Krippengeld

© dpa-infocom, dpa:251112-930-284156/1

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