Unter anderem hätten sich die Teilnehmer über das Instrument der Verfassungsbeschwerde ausgetauscht, das Bürgern die Möglichkeit biete, sich aktiv für ihren Rechtsschutz einzubringen, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert. Bürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, könnten ihre Beschwerden an das Bundes- oder Landesverfassungsgericht richten. Die Länder, in denen es das Mittel der Verfassungsbeschwerde gebe, hätten gute Erfahrungen damit gemacht. Von der Verfassungsbeschwerde werde rege Gebrauch gemacht, sagte Voßkuhle. Allein in Karlsruhe gebe es jährlich etwa 6000 Verfahren.
In der kommenden Woche findet in Karlsruhe ein dreitägiges Bürgerfest zum Grundgesetz-Jubiläum statt, bei dem Interessierte das Bundesverfassungsgericht besichtigen können. Er werde von seiner täglichen Arbeit berichten und Fragen der Bürger beantworten, sagte Voßkuhle. Besonders am Grundgesetz sei unter anderem, dass es nach 70 Jahren noch Lösungen für aktuelle Fragen biete, sagte Küspert.