Die »Passauer Neue Presse« hatte berichtet, dass Sibler anlässlich seines 50. Geburtstags am Freitag vier Gratulanten in seinen Garten gelassen hatte, darunter etwa den Plattlinger Bürgermeister. Zudem war demnach ein PNP-Redakteur dabei und fotografierte die Szene.
Laut Corona-Verordnung ist »der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (...) nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person« erlaubt. Dabei gilt eine Ausnahme für berufliche und dienstliche Tätigkeiten - und genau darauf beruft sich laut PNP etwa auch der Bürgermeister. Ein Landratsamts-Sprecher sagte dazu, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sei eingeleitet, der Sachverhalt müsse nun aufgeklärt werden, dafür müssten die Beteiligten gehört werden.
Sibler selbst erklärte: »Im Vorfeld meines Geburtstags hatte ich als Person des öffentlichen Lebens ausdrücklich gebeten, mir telefonisch oder postalisch zu gratulieren. Das besagte Foto ist im dienstlichen Kontext entstanden und zeigt die offizielle Gratulation der Stadt Plattling, die angemeldet war.« Unangemeldet sei noch ein Vereinsvorstand hinzugekommen. »Bei diesem wenige Minuten dauernden Treffen an der frischen Luft wurden selbstverständlich die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten. Eine Feier gab es selbstverständlich nicht.« Sibler fügte außerdem hinzu: »Sollte ein anderer, missverständlicher Eindruck entstanden sein, so bedauere ich das.«
Sibler war zusammen mit Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) und drei CSU-Landtagsabgeordneten schon einmal im Zusammenhang mit den Corona-Regeln aufgefallen: In der Landtagsgaststätte hatten sie das Abstandsgebot missachtet und zusammen an einem Tisch gegessen. Die Minister spendeten dafür jeweils 250 Euro für einen guten Zweck.
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