Der Mann hatte bei der Kontrolle im Zug angegeben, 3600 Euro bei sich zu haben, wie das Hauptzollamt Rosenheim am Freitag mitteilte. Doch er war auffallend nervös, weshalb die Zöllner mit ihm in Rosenheim ausstiegen und die gebündelten Scheine entdeckten. Den Mann erwartet eine Geldbuße von mehreren Zehntausend Euro, weil er den Betrag nicht angegeben hatte – dies ist ab einer Höhe von 10 000 Euro gesetzlich vorgeschrieben, um Geldwäsche und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Das Geld wurde vorerst sichergestellt, lediglich mit 1300 Euro durfte der Mann nach der Kontrolle am 25. Juni weiterreisen. Erst wenn er nachweist, woher das Geld stammt, bekommt er auch den Rest zurück.
dpa/lby
Hintergrundinfo:
Reisende innerhalb der EU müssen Barmittel (neben Geld z.B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) über 10 000 Euro auf Verlangen mündlich anmelden. Wer dies unterlässt, handelt ordnungswidrig. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro verhängt werden. Diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und organisierten Kriminalität.