In der Vergangenheit waren mehrere Betroffene auf die Stadtverwaltung zugegangen und hatten von Gewalterfahrungen während ihrer Zeit in dem Kinderheim berichtet, heißt es in der Mitteilung. »Es geht dabei um die Fälle, in denen die damalige städtische Jugendamtsleitung bekanntgewordene Vorfälle nicht ernst nahm, das Kindeswohl nicht beachtete und die Fürsorgepflicht verletzte«, teilte die Stadt weiter mit.
Das 1907 gegründete Kinderheim wurde bis in die 1990er Jahre von der katholischen Kongregation der Schwestern des Erlösers operativ geführt, aber von der Stadt zur fraglichen Zeit über die Wickenmayer-Stiftung administrativ verwaltet. Die Stadt Würzburg legt Wert auf die Feststellung, dass die Zahlungen keine Entschädigung für die Geschehnisse selbst, sondern für die Verfehlungen der Verwaltung darstellen. »Es ist nicht als Schmerzensgeld für die tatsächlichen, begangenen Taten zu verstehen.«
Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CSU) betonte, die geschilderten Erlebnisse seien schrecklich. »Oberste Aufgabe des Jugendamts ist Kinderschutz. Wenn Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen und zu ihrem eigenen Schutz in Pflegefamilien oder in Kinderheimen unterkommen und dann dort Gewalterfahrungen machen, ist dies eine Tragödie«, sagte er. »Diese Kinder waren der Stadt Würzburg anvertraut.«
Vom Orden der Schwestern des Erlösers war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
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