Laut einer Verordnung des Bundesinnenministeriums dürfen aus den betroffenen Gebieten nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte. Auch wer aus wichtigen familiären Gründen kommt, etwa zur Beerdigung eines Angehörigen, darf einreisen. Für alle Einreisenden gilt: Sie müssen sich vorab anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen.
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