Aus Sicht des Gerichts lockte der ehemalige Barbetreiber die Frau Ende Januar 2020 in seine Wohnung. Dort soll er die damals 22-Jährige zu Analverkehr gezwungen und zwei Bekannten Sex mit ihr angeboten haben. Nur der zufällige Anruf eines Freundes verhinderte aus Sicht des Gerichts möglicherweise eine Gruppenvergewaltigung.
Der 30-Jährige hatte vor Gericht beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Seine beiden Verteidiger plädierten am Ende des Verfahrens für Freispruch.
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