»Die Staatsregierung nimmt das Urteil sehr gelassen auf«, sagte Herrmann. Ohnehin sei das Gesetz nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in den »wesentlichen Teilen« mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, insbesondere der Kerngedanke des Förderns und Forderns. Die Debatte sei »eigentlich abgeschlossen«.
Der Verfassungsgerichtshof hatte einzelne Teile des Gesetzes zuvor für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Darunter ist auch eine zentrale Norm des Gesetzes: eine Verpflichtung für Migranten, an einem »Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit.