Die junge Frau wurde im April 2017 auf einer Ortsstraße bei Untereisenheim (Landkreis Würzburg) von einem Auto erfasst. Die vier Insassen kamen von einem Weinfest. Im Sommer startete das Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Fahrer und wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die drei Mitfahrer.
Kurz nach dem Auftakt meldete sich im September 2020 eine Zeugin: Sie habe auf einer Party ein Gespräch mitbekommen, in dem einer der vier Deutschen im Unfallwagen erzählt habe, der Beifahrer hätte den Fahrer angestachelt, auf die Fußgängerin zuzufahren. Der Prozess ist seither wegen Mordverdacht und den entsprechenden Nachermittlungen unterbrochen. Es steht laut Gericht noch nicht fest, wann dieser fortgesetzt werden wird.
»Wir hoffen bis zuletzt, dass jeder, der etwas über den Fall weiß, sich meldet und hilft, die Sache aufzuklären«, sagte der Anwalt der Familie damals der Deutschen Presse-Agentur. »Nur wenn der Tod vollständig aufgeklärt ist, gibt es eine Chance für die Hinterbliebenen, mit der Sache abzuschließen.«
In erster Instanz stufte ein Gutachter den Fahrer wegen seines Alkoholrausches als schuldunfähig ein - er bekam eine Geldstrafe von 5000 Euro sowie ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Bundesweit entfachte sich eine Debatte über die Schuldunfähigkeit von stark betrunkenen Tätern. Der Beifahrer und die Mitfahrer bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro.