Prozess um tödliches Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen
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Angeklagt sind vor dem Landgericht München II zwei Bahnmitarbeiter unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Foto: Peter Kneffel/DPA
Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen
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Laut Bahn war das Unglück vermeidbar. (Archivbild) Foto: Angelika Warmuth/DPA
Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen
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Grund für das Unglück waren wohl beschädigte Betonschwellen. (Archivbild) Foto: Angelika Warmuth/DPA
Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen
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Zwei Menschen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/DPA

Prozess um tödliches Zugunglück von Garmisch gestartet

München/Garmisch-Partenkirchen (dpa) - Fünf Tote, zig Verletzte: Nach dem tragischen Zugunglück von Garmisch stehen zwei Bahnmitarbeiter vor Gericht. Der Prozess dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen.


Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat am Dienstag der Prozess vor dem Landgericht München II begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Darin werfen die Ermittler zwei Bahnmitarbeitern unter anderem fahrlässige Tötung vor.

Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzt 4,75 Millionen Euro.

Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

© dpa-infocom, dpa:251028-930-216052/2

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