Ziel der nun genehmigten Hilfsgelder ist es laut EU-Kommission, die Landwirte teilweise für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zu entschädigen. Diese ergäben sich etwa aus Verboten, entlang natürlicher Gewässer Ackerbau zu betreiben. Das Geld stammt den Angaben zufolge aus Mitteln des Freistaats Bayern.
© dpa-infocom, dpa:210222-99-548885/2