Die Lockdown-Verfügungen sind Sache der Länder. Die Lockdowns seien unverhältnismäßig, denn es gebe keinen Beleg, dass die Geschäfte Corona-Hotspots seien, sagte Albrecht. Deshalb gehe Unitex jetzt mit der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth dagegen vor. Die Klage werde von Unitex gemeinsam mit Händlern finanziert.
Darüber hinaus bereite Unitex mit der Anwaltskanzlei eine Sammelklage auf Schadenersatz wegen der Zwangsschließungen der Läden im Frühjahr 2020 und seit November 2020 vor.
© dpa-infocom, dpa:210211-99-403216/2