»Da machen wir wie auch in der Vergangenheit großzügige Regelungen, großzügige Regelungen auch der Beurlaubung.« Betroffene sollten sich an die jeweilige Schulleitung wenden. »Und dann werden wir auch entsprechend großzügige Regelungen finden«, versprach Piazolo.
© dpa-infocom, dpa:210211-99-400730/2