Gegen 64 Verdächtige hätten die Waffenbehörden den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eingeleitet. 14 davon gaben demnach Waffen und Erlaubnis freiwillig ab.
Nach Herrmanns Angaben gehört mit 98 Betroffenen die Mehrheit der Erlaubnisinhaber zur waffenaffinen rechtsextremistischen Szene sowie zur »Reichsbürger und Selbstverwalterbewegung«. Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an. 4 weitere Menschen hätten Bezüge zum Linksextremismus, 8 zu Islamismus und Ausländerextremismus.
Grundlage für die Maßnahmen zur Entwaffnung ist das am 20. Februar 2020 in Kraft getretene Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz. Es sieht vor, dass die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu führt, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und eine zuvor erteilte Erlaubnis entzogen wird.
Der Oberste Rechnungshof (ORH) hatte den bayerischen Behörden jüngst mangelnde Kontrolle der Waffenbesitzer im Freistaat vorgeworfen. Das Innenministerium hat die Kritik in seiner Stellungnahme in Teilen zurückgewiesen, in Teilen Verbesserungen zugesagt.
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