»Wir müssen Investitionen in junge Unternehmen attraktiver machen«, saget Füracker weiter. Zwar habe der Bund anlässlich der anstehenden Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates an diesem Donnerstag zum Fondsstandortgesetz Vorschläge unterbreitet, aus bayerischer Sicht gehen die Lösungsansätze aber nicht weit genug.
Nach dem Willen Fürackers sollten auch mögliche Gewinne von Privatinvestoren steuerlich begünstigt werden, sofern diese wieder investiert würden. Zudem müssten auch die Steuerfreibeträge für die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern an den Start-ups verbessert werden. Konkret schlägt Bayern vor, die Grenze dafür von derzeit 360 Euro auf 3000 Euro zu erhöhen. »Das erhöht die Chance, dass hoch qualifizierte Beschäftigte sich noch mehr an ein Start-up binden, auch wenn noch keine hohen Gehälter bezahlt werden«, sagte Füracker.
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