Nach der seit Montag geltenden Regelung dürfen Menschen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn der Inzidenzwert mehr als 200 beträgt. Ausgenommen davon sind triftige Gründe wie die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen.
Von der Regelung betroffen sind nach Angaben des RKI auch die Kreise Wunsiedel im Fichtelgebirge, Passau, Deggendorf, Coburg, Bayreuth, Rottal-Inn, Regen, Roth, Donau-Ries, Tischenreuth, Weißenburg-Gunzenhausen, Kronach, Cham, Miesbach, Lichtenfels und Ebersberg. Auch die Städte Passau, Landshut, Ansbach, Fürth, Hof, Rosenheim und Weiden in der Oberpfalz liegen über der Sieben-Tage-Inzidenz von 200.