Zwei Strafen mit Bewährung

Traunstein. Zwei Männer aus Traunstein, 22 beziehungsweise 44 Jahre alt, mussten sich gestern in getrennten Prozessen wegen Drogen vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verantworten. Beide waren weitgehend geständig und gaben sich reuig.


Den 22-Jährigen verurteilte das Gericht wegen Handels und Besitzes von Amphetaminen sowie wegen illegalen Besitzes von drei Stück Munition – beides wurde im April 2013 in dessen Wohnung sichergestellt – zu 17 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Dies war verbunden mit der Auflage, dass er zukünftig von Betäubungsmitteln strikt die Finger lässt. Das muss der Angeklagte regelmäßig mit Screenings nachweisen.

Zweiter Angeklagter war gestern ein 44-Jähriger, der bislang straffrei durchs Leben ging und vor dem Richter freimütig alle Vorwürfe einräumte. Auf ihn war die Traunsteiner Kriminalpolizei durch Telefonüberwachung von möglichen Kunden eines Rauschgiftlieferanten gekommen. In der reichlich vermüllten Wohnung des Handwerkers fanden sich Ende Oktober des vergangenen Jahres 162 Gramm Haschisch.

Das Schöffengericht verurteilte den Traunsteiner zu einer Strafe von zehn Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln »in nicht geringer Menge«. Im Gegensatz zum Staatsanwalt ging das Gericht von einem »minderschweren Fall« aus. Der Angeklagte habe zum Beispiel die Drogen freiwillig herausgegeben und seinen Lieferanten genannt. Die Untersuchungshaft habe den 44-Jährigen sicher schwer beeindruckt.

Das Urteil wurde gestern mit Zustimmung des Staatsanwalts rechtskräftig. kd

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