Alkohol
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Foto: dpa/Arno Burgi

»Wenn ich zu viele Probleme hab', saufe ich«

Traunstein – Seine Trennung von der Ehefrau brachte einen 53-jährigen Berufskraftfahrer aus dem Gleis. Er trank zu viel, beleidigte und bedrohte den angeblichen 50-jährigen Nebenbuhler, verklebte diesem Schlösser und urinierte an dessen Auto. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein ordnete gestern die Unterbringung des psychisch kranken Beschuldigten in einer Klinik an und setzte sie gegen Auflagen für drei Jahre zur Bewährung aus. So muss er sich ambulant ärztlich behandeln und den Blutspiegel messen lassen. Er muss seine Medikamente regelmäßig nehmen und darf keinerlei Alkohol trinken.


Der 53-Jährige leidet seit über 30 Jahren an einer nicht heilbaren Erkrankung. Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, sprach von einer bipolaren Störung mit manischen Episoden und nahezu aufgehobener Schuldfähigkeit im Tatzeitraum.

Aus der Bahn geriet der 53-Jährige 2015 in einer manischen Episode. Er glaubte, seine Frau betrüge ihn mit einem Nachbarn. Der Grund: Sie war Ende 2014 mit diesem zwölf Stunden in der Tschechei. Der Ehemann dachte, der 50-Jährige habe etwas mit seiner Gattin und zog Ende 2014 aus der gemeinsamen Wohnung aus – zurück zu seinen Eltern. Zusätzlich setzte er eigenmächtig die wegen seiner Erkrankung notwendigen Medikamente ab. Freimütig räumte er ein, »Problemtrinker« zu sein: »Wenn ich zu viele Probleme hab', saufe ich.«

Einen Teil der 13 Anklagevorwürfe von Staatsanwalt Alexander Foff bestätigte der Beschuldigte als zutreffend. Alles begann am 30. Mai 2015 mit einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt. Auf einen Hinweis der Ehefrau hin hielt die Polizei nach ihm Ausschau. Eine Streife entdeckte den 53-Jährigen zufällig. Dieser gab trotz Sondersignal der Polizei Gas und lieferte sich eine etwa 20 Kilometer lange Verfolgungsfahrt. Der Polizist schilderte: »Er raste mit 100 Stundenkilometern durch eine 30er Zone. In einem Wald landete er in einer Sackgasse. Er kam nicht mehr weiter. Sein Auto rollte zurück an unser Dienstfahrzeug, das vorne eingedrückt wurde.« Beim Aussteigen wurde der 53-Jährige festgenommen. Sein Alkoholpegel zeigte 1,19 Promille. Daraufhin verlor er den Führerschein.

Aufgeklärt über die Bedeutung einer Schuldeinsicht hinsichtlich der Frage einer Bewährung stand der 53-Jährige nach anfänglichem Leugnen zu allen Taten. Er hatte den vorgeblichen Liebhaber seiner Ehefrau in der Nacht zum 1.  Juni 2015 beleidigt und bedroht, anschließend an das Auto des 50-Jährigen gepieselt. Fünf Tage später legte er ihm einen Zettel in den Briefkasten, darauf die Worte: »Du Arsch, Dankeschön.« Am Abend des 12. Juni 2015 verklebte er dem Kontrahenten die Türschlösser von Haus und Wohnung, Garage, Auto, Wohnwagen und Motorrad. Der Sachschaden summierte sich auf rund 500 Euro. Unmittelbar danach schrieb er mit Superkleber »Du Arsch, Du bist weg« auf das Auto. Mehrmals drohte der 53-Jährige dem Zeugen mit »Umbringen« und »Abknallen«.

Der 50-Jährige betonte, er habe nie ein Verhältnis mit der Ehefrau gehabt: »Das hab ich ihm tausendmal gesagt.« Bis zu der Fahrt in die Tschechei – er habe dort gearbeitet, sie habe mitkommen wollen, um Papiere verlängern lassen – habe es mit dem 53-Jährigen nie etwas gegeben. Danach habe ihn der Ehemann ständig attackiert. Der 50-Jährige und die Ehefrau erwirkten 2016 ein Kontaktverbot. Seither herrschte Ruhe.

Unter dem 53-Jährigen hatten neben weiteren Leuten auch dessen Eltern zu leiden. Mehrmals hatte er sie betreffende falsche Notrufe bei der Polizei abgesetzt. Er bedauerte gestern alles. Die Polizei beschlagnahmte am 18. Juli 2015 in seinem Zimmer einen Schlafsack, darin ein funktionstüchtiges Kleinkalibergewehr samt Schalldämpfer, Zielfernrohr und 489 Schuss Munition. Der 53-Jährige erklärte, die Waffe gehöre seinem Schwager.

Staatsanwalt Alexander Foff unterstrich: »Ich glaube nicht, dass das Gewehr jemand anders gehörte. Es war ein glückliches Timing, dass die Waffe gefunden wurde, noch ehe etwas passiert ist.« Verteidiger Dr. Simon Herget aus Freilassing lehnte eine Unterbringung als »unverhältnismäßig« ab. Auflagen, die Krankheit in den Griff zu bekommen, seien ausreichend. Im Fall einer Unterbringung sei Bewährung zu geben.

Im Urteil begründete Vorsitzender Richter Erich Fuchs, die Trunkenheitsfahrt sei sehr gefährlich gewesen. In der Gesamtschau seien die Taten gravierend gewesen. Zu sehen seien zudem die Alkoholthematik und das problembehaftete Umfeld. Die Kammer unterstellte den 53-Jährigen einem Bewährungshelfer. kd

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