In dem überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms, zu dem die Stadt jetzt im Rahmen des Anhörungsverfahrens um eine Stellungnahme gebeten wurde, ist aber vorgesehen, Traunstein allein als Oberzentrum auszuweisen. Die Städte Trostberg und Traunreut sollen ein Mittelzentrum bilden. Auf Anregung aus dem Gremium sollte der Wunsch der Stadt Traunreut in einer Stellungnahme erneut bekräftigt werden. Die Frist der Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Wirtschaftsministerium endet am 14. Januar 2013.
Eilantrag der Freien Wähler
In der Jahresabschlusssitzung, in der unter anderem auch der Haushalt 2013 abgesegnet wurde (wir berichteten), wurde auch ein Eilantrag der Freien Wähler (FW) behandelt. Die Freien Wähler beantragten, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens »Nein zu Studienbeiträgen in Bayern« zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Traunreuter Rathauses während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigstens dreimal in den Abendstunden und an den beiden Samstagen die Möglichkeit der Eintragung anzubieten.
Weiterhin sollten nach dem Willen der FW-Fraktion neben den Verwaltungsgebäuden am Samstag mobile Eintragungsräume angeboten werden, um während des Wochenmarktes, in Orts- und Stadtteilen mit schlechter Verbindung und sonstigen sich anbietenden Örtlichkeiten wie das Alten- und Pflegeheim die Eintragung in das Volksbegehren zu ermöglichen. Geprüft werden sollten auch zusätzliche stationäre Einrichtungsräume.
Auf Vorschlag der Stadtverwaltung und entsprechender Regelung bei allen bisherigen Volksbegehren verständigte sich das Gremium auf die speziell für ein Volksbegehren erweiterten Rathaus-Öffnungszeiten. Für die Eintragung der Bewohner des AWO-Seniorenheims werde die Stadtverwaltung nach Angaben von Geschäftsführer Josef Maier an einem Tag vor Ort einen Eintragungsraum einrichten.
Volksbegehren: Eintragungsschein
Maier wies auch darauf hin, dass für alle Stimmberechtigten, die während der Eintragungsfrist nicht in das Rathaus der Stadt Traunreut kommen können, die Möglichkeit bestehe, einen Eintragungsschein zu beantragen, mit dem sie an einem beliebigen Ort in Bayern ihre Eintragung vornehmen können. Das Antragsformular werde, ebenso wie alle Bekanntmachungen zum Volksbegehren, auf der Internetseite der Stadtverwaltung eingestellt. ga