Hobmaier erklärte, die Gemeinde habe vorher versucht, den Streit zu schlichten. Ihm sei von dem Grundstückseigentümer das Wort gegeben worden, dass die Gemeinde kleine Teilbereiche seines Grunds als öffentlichen Weg widmen darf gegen Übernahme der Räum- und Streupflicht. Bezüglich der Umsetzung dieses Versprechens sei die Gemeinde zuerst zeitlich vertröstet und dann durch den Mauerbau vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Seither ist der Weg vom Auweg in die Inzeller Filze laut Rathauschef nur noch eingeschränkt benutzbar. »Es ist sehr, sehr eng«. Die Gemeinde werde alle Möglichkeiten ausloten, um diesen Weg für die Öffentlichkeit zu erhalten beziehungsweise wieder zu öffnen, versprach Hobmaier. Dieser Wanderweg sei sehr beliebt, auch im Winter. »Das Allerwichtigste ist, dass man gegenseitig Rücksicht nimmt«, rügte er das Vorgehen des Grundbesitzers. Es gehe nicht darum, ob einem das Gesicht des Nachbarn gefalle, sondern »um die Inzeller, Gäste und Pflegeheimbewohner, die das als Naherholungsgebiet nutzen«. Markus Maier gab ergänzend zu bedenken, dass dieser Engpass gerade für Radler gefährlich sei.
Aus nichtöffentlicher Sitzung gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat den überplanmäßigen Ausgaben für neue Atemschutzausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Inzell zugestimmt hat. Im Haushalt 2012 waren 7500 Euro veranschlagt. Insgesamt wurden jedoch rund 18 000 Euro ausgegeben.
Ebenso nichtöffentlich hatte der Gemeinderat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags für die Inzeller Touristik GmbH (ITG) genehmigt. Die Neufassung war aufgrund von Vorgaben im EU-Recht erforderlich. Gewerbe-, Wirte- und Verkehrsverein sind künftig keine ITG-Gesellschafter mehr, sondern sitzen im Beirat. Die Gemeinde wird alleiniger Gesellschafter. Ergänzt wurde die Geschäftsordnung für den Beirat: Zu der Gemeinderatssitzung, in der der ITG-Wirtschaftsplan vorgestellt und beschlossen wird, muss ein Vertreter des Beirats mit Rederecht eingeladen werden.
Einstimmig billigte der Gemeinderat den Abbruch der Liftstation an der Froschseer Straße 23 b und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen. Für einen anderen Wohnhaus-Neubau wurde der Bebauungsplan »Gschwall, Kachelsteinstraße 1« geringfügig geändert, um eine andere Firstrichtung zu ermöglichen. vm