In Teisendorf soll der Bebauungsplan Straßland II ein zweites Mehrfamilienhaus am Stettener Weg ermöglichen. Nachdem der Bau- und Umweltausschuss in zwei Sitzungen nochmals Änderungen der Planung beschlossen hat, unter anderem die Überdachung der Feuerwehrstellplätze zum Lärmschutz für die Wohnungen, wurde der Entwurf nochmal ausgelegt.
Der Arbeitsbereich Umweltschutz des Landratsamtes erinnerte daran, dass das Planungsgebiet im Einwirkungsbereich des gemeindlichen Bauhofes mit Wertstoffhof und der Freiwilligen Feuerwehr liegt. Die Behörde hält Überschreitungen der Richtwerte durch die laute Feuerwehrpumpe bei den Übungen für möglich. Die Übungen der Feuerwehr endeten in der Regel vor 22 Uhr und seien damit kein Problem, sagte dazu Bauamtsleiter Peter Steinmaßl. Da die Stellplätze eingehaust werden, entstünden auch keine Probleme, wenn die Feuerwehrleute nach 22 Uhr wegfahren.
Die Naturschutzbehörde fürchtet um die zwei Linden direkt neben den Stellplätzen. Durch deren Bau im Kronenbereich der Bäume sei mit höherem Totholz-Anteil, verstärkter Bruchgefahr und beschleunigter Alterung zu rechnen. Durch die geplante Überdachung reduziere sich zudem das verfügbare Niederschlagswasser im Wurzelraum der Bäume erheblich. Seit vielen Jahrzehnten markierten die zwei Linden »in eindrucksvoller Weise den Ortsrand«. Es sollten alle technisch sinnvollen Maßnahmen zum Erhalt der Bäume umgesetzt werden.
Laut Steinmaßl wird das Wasser von der Stellplatzüberdachung in Richtung der Bäume abgeleitet. Auch ein Streifen von einem halben Meter, in dem das Wasser versickern kann und damit den Bäumen zur Verfügung steht, sei vorgesehen.
Am nordwestlichen Ortsrand von Neukirchen soll auf 3,3 Hektar ein allgemeines Wohngebiet mit 40 Bauparzellen entstehen. Drei davon sollen auch mit Doppelhäusern bebaubar sein. Das Landratsamt befürchtet unter anderem Konflikte wegen des Gewerbelärms im östlich gelegenen Mischgebiet Rainerfeld III. Bei Ausschöpfung der dort gültigen Schallleistungspegel würden die zulässigen Nachtimmissionswerte im geplanten Wohngebiet in einer Tiefe von etwa zehn Metern überschritten. Aus fachtechnischer Sicht seien deshalb größere Schutzabstände zu den gewerblich genutzten Flächen einzuhalten oder vergleichbare Schutzmaßnahmen zu treffen.
Eine Rückfrage beim dort angesiedelten Busunternehmen ergab laut Bauamt, dass kein Bus das Depot vor sechs Uhr früh verlässt. Das heißt, tatsächlich bestünden hinsichtlich der Lärmwerte keine Probleme. Der Hinweis der Immissionsschutzbehörde müsse als reine Vorsorgemaßnahme gesehen werden. vm