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Auf dieser Fläche im Osten von Plattenberg – links von der Straße – entsteht ein neues, kleines Wohngebiet, auf dem vier Bauparzellen vorgesehen sind. (Foto: H. Eder)

Vier weitere Bauparzellen in Plattenberg

Wonneberg – In Wonneberg läuft aktuell das Verfahren zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets auf 3800 Quadratmetern im Osten von Plattenberg. Im Bereich des Bebauungsplans »Plattenberg Ost« sollen vier Ein- oder Zweifamilienhäuser entstehen. Zu diesem Bebauungsplan gab es vor allem Kritik von der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Landwirtschaftsamt: Beide Einwendungen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zurückgewiesen.


Da das Baugebiet neben einer Landwirtschaft liegt, hatte die Gemeinde bereits ein Gutachten eingeholt, in dem die Geruchsemissionen untersucht worden waren. Ergebnis: die prognostizierte Geruchsbelastung liegt noch klar innerhalb der für ein Wohngebiet zulässigen Emissionswerte. Das aber erschien dem Landwirtschaftsamt nicht ausreichend. Vielmehr hieß es in der Stellungnahme: »Daher ist die vorgelegte Planung aus landwirtschaftlicher Sicht abzulehnen.«

Denn auch wenn laut Gutachten die zulässigen Immissionswerte nicht überschritten würden, könne doch aus landwirtschaftlicher Sicht die Existenz des benachbarten Betriebs nicht als gesichert angesehen werden. Das Gutachten beziehe sich ja nur auf die aktuelle Situation, berücksichtige aber nicht mögliche künftige Entwicklungsschritte oder gar einen Tierartwechsel. Damit verbundene andere Geruchsbelastungen könnten künftig nicht ausgeschlossen werden. Schließlich betrage der Abstand zur Wohnbebauung nur wenig über 30 Meter.

Dem wollte sich der Gemeinderat partout nicht anschließen. Immer wieder wurde auf das immissionsschutztechnische Gutachten verwiesen, das den Abstand zwischen Wohnbebauung und Tierhaltung als genügend groß angesehen habe. Außerdem wisse die Gemeinde sehr wohl um die künftigen Planungen des landwirtschaftlichen Betriebs, die von der Bebauung keineswegs beeinträchtigt würden. Somit würden die Bedenken nicht geteilt.

Ebenso beharrte der Gemeinderat auf den vorab festgelegten Höhenlagen der Häuser, die mit dem Planer in Anwesenheit des Gemeinderats festgelegt worden seien – am Ort und nicht vom Schreibtisch aus. Die Untere Bauaufsichtsbehörde meinte dagegen, die Höhenlagen der Häuser sollten auf zwei Bauplätzen nicht vom aktuellen Gelände-Niveau aus oder gar noch höher festgelegt werden. Vielmehr sollten die Gebäude zumindest in einem Teil auch ins Gelände eingebettet werden. Die Rede war von einer Tiefersetzung von 15 bis 40 Zentimeter. Das wies der Gemeinderat aber mit Nachdruck zurück.

Kleinere Anregungen gab es auch noch in Bezug auf das Niederschlagswasser. Dabei solle auf das Gelände und Gefälle der Gemeindeverbindungsstraße Rücksicht genommen werden und auch auf den am Rand geplanten Rückhalteteich. Denn Regen wird in einem neuen Teich zwischengespeichert und kann dann gedrosselt in den nächstliegenden Schacht der Straßenentwässerung eingeleitet werden.

Planer Michael Frumm-Mayer wurde vom Wasserwirtschaftsamt noch angehalten, im Bebauungsplanentwurf einen Hinweis zum Hangwasser aufzunehmen. Denn beim Bau von Kellern sei damit zu rechnen, dass aufgrund der Hanglage bei Schneeschmelze oder Starkregen Wasser aus höher gelegenen Bereichen abfließen könnte. »Bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Vernässung oder Feuchteschäden« seien erforderlich. Dagegen gab es keinen Einwand. Einstimmig fasste der Gemeinderat schließlich den Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans. he

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