Vorausgegangen war – wie könnte es bei diesem Thema anders sein – eine Debatte, in der Befürworter die Vorzüge der Windenergie priesen. Und natürlich begründete CSU-Fraktionssprecher Wolfgang Osenstätter einmal mehr die Ablehnung dieser Energieform in unserer Region.
Simon Steiner von der Traunsteiner Liste wies darauf hin, dass einige Flächen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten von der Liste gestrichen worden seien, und äußerte die Hoffnung auf breite Zustimmung aus dem Stadtrat für die fünf verbliebenen Flächen: »Traunstein sollte bekunden, dass es sich aktiv an der Energiewende beteiligt.« Diese Formulierung quittierte Oberbürgermeister Manfred Kösterke mit der Bemerkung: »Traunstein redet nicht von der Energiewende, sondern praktiziert sie seit langem. Die Energiewende wird bei uns schon gelebt.«
Burgi Mörtl-Körner sprach die Hoffnung aus, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen können, wenn im Stadtgebiet Windräder errichtet werden sollten. Die Stadt hätte 29 Hektar Wald für das Güterterminal geopfert; der Landverbrauch für Windräder sei viel geringer, betonte sie. Man müsse die Akzeptanz für die Windenergie steigern. »Sonst kommt ein Investor und die Wertschöpfung bleibt nicht in der Region.«
Dass vier der fünf Vorrangflächen im Bereich Kammer liegen, veranlasste CSU-Fraktionssprecher Wolfgang Osenstätter zu der Bemerkung »Kammer wäre umzingelt vom Wahnsinn.« Es sei kein Geheimnis, dass sich die Windräder bei Palling nicht rechnen. Auf einer der Vorrangflächen zwischen Siegelberg und Freimann habe ein Bauer eine nasse Wiese aufgefüllt, um sie besser bewirtschaften zu können. Er musste die Aufschüttung auf Geheiß des Naturschutzes wieder entfernen. Tonnenweise Beton dürfe man aber stattdessen einfüllen. Zur Energiewende sagte er, alles müsse Maß und Ziel haben und manches sei zu wenig durchdacht.
Oberbürgermeister Manfred Kösterke relativierte, dass das Ausweisen von Vorrangflächen noch nicht bedeute, dass auf den betreffenden Vorrangflächen auch tatsächlich Windkraftanlagen errichtet werden können. Dazu seien noch weitere Verfahrensschritte notwendig. Die Ausweisung bedeute lediglich, dass die Flächen frei gehalten werden. Als nächster Schritt wäre ein Prüfungsverfahren notwendig. -K.O.-