Im vergangenen Jahr hatte die IHK bundesweit ein Gesetz initiiert, wonach Asylbewerber in einer dreijährigen Ausbildung anschließend noch mindestens zwei Jahre geduldet werden, wenn sie nicht ohnehin anerkannt werden. »Diese Vereinbarung wird nun konterkariert, weil die Bayerische Staatsregierung einen anderen Kurs eingeschlagen hat und Asylbewerber nun unterschiedlich behandelt, je nachdem, aus welchem Land sie kommen«, so der Chefvolkswirt der Münchner IHK-Zentrale, Robert Obermeier.
Schuld sei ein neues Sicherheitsverständnis, die Vereinbarung »Ausbildung vor Abschiebung« gelte somit nicht mehr.
Planungssicherheit nicht mehr gegeben
Damit sei die von den Unternehmern gewünschte Planungssicherheit nicht mehr gegeben, nicht nur das Engagement vieler Helfer, sondern auch der Unternehmer würde durch die neue Linie der Staatsregierung zunichte gemacht. Obermeier: »Viele Unternehmer sind maßlos enttäuscht«.
Auch der Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Reichenhall, Jörg Schmitt, berichtete von einem aktuellen Fall: Ein junger Afghane, der im zweiten Ausbildungsjahr ist, sei nun nach einem negativen Asylbescheid von der Abschiebung bedroht. hud