Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verurteilte die Seniorin am Dienstag wegen versuchten Totschlags und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit dreijähriger Bewährung. Entscheidend für die Milde war die scheinbar ausweglose familiäre Situation der Angeklagten.
Die 81-Jährige führte ein unbescholtenes Leben, heiratete 1956, bekam mit ihrem Mann drei Kinder, wohnte seit den 1970-er Jahren im Berchtesgadener Land im eigenen Haus. Im Dezember 1988 traf die Familie ein Schicksalsschlag: Die 18-jährige Tochter verunglückte bei Blitzeis mit ihrem Auto, lag monatelang im Koma und wurde zum Pflegefall. Jeden Tag besuchte die Mutter sie in den wechselnden Kliniken. Mitpatienten fiel etwa ein halbes Jahr nach dem Unfall auf, dass die junge Frau lachte. Dazu die Mutter: »Sie hat sofort alles verstanden, man konnte sich mit ihr unterhalten.«
Im Dezember 1991 konnte sie die halbseitig gelähmte Tochter nach Hause holen. Sie unternahm alles, um ihr das Leben zu erleichtern – von allen nur möglichen Reha-Maßnahmen bis zu therapeutischem Reiten. Bis heute kann die 45-Jährige nicht gut sprechen, wird aber von Angehörigen verstanden. Mit der Hilfe der Familie, besonders der aufopferungsvollen Mutter, meisterte sie ihr Leben gut – bis sich die familiäre Situation durch Demenzerkrankung des Vaters massiv verschlechterte. Der inzwischen 84-Jährige terrorisierte die Familie ab 2009, beleidigte grundlos seine Frau und forderte deren Auszug mit der Tochter aus dem gemeinsamen Haus. »Es war totaler Psychoterror.«
Zur Belastung der Frau rund um die Uhr durch die Pflege der Tochter kamen durch den kranken Ehemann ein zweiter Pflegefall sowie das verlorene Heim: »Ich hatte viel zu viel Angst vor meinem Mann, um zurückzugehen.« Ihre größte Sorge sei gewesen, was aus der Tochter werde. Sie gehöre nicht in ein Altenheim, sei in einer Einrichtung für geistig Behinderte fehl am Platz. Die Frau wusste nicht mehr ein noch aus.
»Ich habe keine Perspektive mehr gesehen«
Vor Gericht schilderte sie, immer wieder durch tiefe Seufzer unterbrochen, ihre damalige, aussichtslose Lage: »Ich habe keine Perspektive mehr gesehen. Alles ging mir Tag und Nacht durch den Kopf. Ich habe eine ganze Woche nicht geschlafen.« Sie habe an Selbstmord gedacht und sich für einen Unfall entschieden.
Die Frage von Vorsitzendem Richter Erich Fuchs, ob sie sich und ihre Tochter tödlich verletzen wollte, bejahte sie: »Ja, leider.« Bei der Polizei hatte sie unmittelbar nach dem Unfall angegeben: »Ich wollte ein besonders großes Fahrzeug aussuchen, um den Fahrer nicht zu gefährden und um es für uns möglichst sicher zu machen.« Im Protokoll der Polizei war von »tiefer Verzweiflung« der 81-Jährigen die Rede, von ihrem Wunsch, »in den Tod« zu fahren. Das bestätigte auch ein Notarzt aus dem Rettungshubschrauber »Christoph 14«. Zu ihm sagte die alte Dame damals: »Eigentlich sollten wir tot sein. Es ist alles so aussichtslos.«
Die Tochter wurde von dem Unfall völlig überrascht. Sie dachte, die Mutter sei versehentlich auf die Gegenfahrbahn geraten. Sie lebt mit der 81-Jährigen inzwischen in einer eigenen Wohnung in einem Altenheim und ist damit zufrieden, wie sie berichtete. Die Zeugin bat um »eine milde Strafe« für die Mutter. Sie selbst habe den Unfall, bei dem sie eine Kopfplatzwunde erlitt, gut überstanden: »Mir fehlt nichts.« Der Fahrer des Sattelzugs kam mit einem Schock davon. Bei ihm entschuldigte sich die Seniorin ausdrücklich.
Rentnerin hat ihr Handeln »bitter bereut«
Das Schwurgericht hörte mehrere Sachverständige an, darunter den psychiatrischen Gutachter, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee. Die alte Dame habe ihr Handeln »bitter bereut«. Ihre damalige Situation sei Folge »eines langwierigen Entwicklungsprozesses gewesen mit über Jahre zunehmender Veränderung ihres Mannes«. Motivation sei ein Satz der Tochter gewesen: »Lass mich nicht allein.« Gerth attestierte der Angeklagten »vorübergehende, erheblich verminderte Schuldfähigkeit« zur Tatzeit.
Staatsanwalt Björn Pfeifer plädierte im Sinn der Anklage wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf eine zweijährige Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung. Verteidiger Stefan Probst aus Teisendorf schloss sich dem Schuldspruch an, ging aber von einem minderschweren Fall aus. Seine Mandantin habe Angst gehabt »um sich und ihre Tochter«, für die sie verantwortlich war. Die 45-Jährige habe der Mutter verziehen. Ein Jahr Strafe mit Bewährung sei ausreichend.
Im Urteil hob der Vorsitzende Richter die Angst der Seniorin heraus, dem Ganzen nicht mehr gewachsen zu sein. Niemand habe andererseits das Recht, über das Lebensrecht anderer zu bestimmen. Das Gericht entzog der 81-Jährigen den Führerschein. Sie fährt aber inzwischen sowieso nur noch mit dem Fahrrad. kd