Der Chef der Polizeiinspektion Rosenheim muss strafrechtlich nicht weiter bangen: Das Urteil, das das Traunsteiner Landgericht gegen ihn gefällt hat, wird rechtskräftig. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs hatte den 51-Jährigen zu elf Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung wegen dreifacher Körperverletzung im Amt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft verzichtet darauf, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, wie gestern der Sprecher der Anklagebehörde, Staatsanwalt Andreas Miller, auf Anfrage mitteilte. Der Polizist kann dadurch seinen Beamtenstatus behalten. Dem, seit der Anklageerhebung suspendierten, 51-Jährigen steht jedoch ein dienstrechtliches Disziplinarverfahren bevor. Die Entscheidung über seinen weiteren Berufsweg liegt beim Verwaltungsgericht. kd