Urteil gegen Doppelmörder rechtskräftig

Ein früherer Justizvollzugsbeamter wird nun selbst viele Jahre hinter Gittern verbringen. Der 58-Jährige hat ein Ehepaar in Aschau ermordet. Vor wenigen Tagen wies der Bundesgerichtshof die Revision des Täters zurück. Somit wurde die vom Schwurgericht Traunstein im März verhängte lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig. Das Gericht hatte zudem die Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Der Täter wird nicht nach 18 bis 25 Jahren aus der Haft entlassen. Vielmehr wird seine Entlassung alle zwei Jahre überprüft.


Der Doppelmörder, der aus der Nähe von Traunstein stammt und zuletzt in Brannenburg lebte, hatte am 9. Juni 2014 seinen langjährigen Hausarzt (90) und dessen 65-jährige Ehefrau in deren Ferienhaus in Aschau erstochen beziehungsweise mit einem Autogepäckträger erschlagen. Das Schwurgericht Traunstein gelangte zu den Mordmotiven »Habgier« und »Ermöglichen einer Straftat«, nämlich dem Abheben von Geld mittels der EC-Karten der Opfer. Der Angeklagte und sein Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, wollten das Urteil nicht akzeptieren. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht wies die Revision jedoch vor kurzem als unbegründet zurück. Das bestätigte Richter Dr. Johannes Kammergruber vom Landgericht gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Familie hatte in Wolkersdorf großen Besitz

Ende Januar 2015 hatte die Kammer fünf Tage lang das Leben des Angeklagten und seine Gewalttaten durchleuchtet, zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Dem 58-Jährigen hatten die Behörden im März 2014 die Betreuung für seine Mutter entzogen. Ursprünglich war die Familie vermögend, hatte in Wolkersdorf bei Traunstein nach Aufgabe der Landwirtschaft großen Haus- und Grundbesitz. Der Angeklagte trat 1985 in den Justizvollzugsdienst, beendete ihn 1990, wurde 1993 mit guter Pension plus Berufsunfähigkeitsrente wegen angeblicher Depressionen frühverrentet und arbeitete seither nie mehr.

Er drängte die Mutter, drei Häuser und zwölf Grundstücke in Wolkersdorf zu verkaufen und ihm das Geld zu geben. Als es ab 2007 zu Ende war, nahm er Kredite auf. In den eineinhalb Jahren vor den Verbrechen in Aschau überstiegen die Ausgaben seine Einnahmen um einen fünfstelligen Betrag. Seinen aufwändigen Lebensstandard wollte der Ex-Beamte nicht zurückfahren und geriet so in die Schuldenfalle, die Vorsitzender Richter Erich Fuchs im Urteil festhielt.

Um an Bargeld zu kommen, überfiel der 58-Jährige am 24. November 2013 zunächst zwei Frauen in Brannenburg, erpresste Bargeld und EC-Karte samt PIN und hob damit 1000 Euro ab. Im März 2014 setzte das Amtsgericht Rosenheim anstelle des durch die Pflege der Mutter überforderten Sohnes einen Berufsbetreuer ein. Die Frau kam mit Pflegestufe III in ein Heim. Damit konnte der 58-Jährige nicht mehr über ihre Rente und das Pflegegeld verfügen. Der neue Betreuer strich auch eine Leibrente, die die Mutter bis dahin ihrem Sohn überlassen hatte.

Er konnte seine Darlehen nicht mehr bedienen

Darüber hinaus klagte der Anwalt beim Landgericht Traunstein auf Rückzahlung von 270 000 Euro, die von den Konten der Mutter verschwunden waren. Im Mai 2014 konnte der Sohn seine Darlehen nicht mehr bedienen. Gleichzeitig wollte er seine Doppelhaushälfte in Brannenburg nicht verlieren.

Am Pfingstmontag brach der langjährige Patient dann in das Ferienhaus seines Hausarztes ein. Als der 58-Jährige im Keller war, hörte er die Ankunft des Ehepaars mit dem Auto. Der Angeklagte bedrohte die beiden massiv. Der 90-Jährige war nach fünf Messerstichen in den Oberkörper sofort tot. Die Frau starb nach Schlägen mit einem mitgebrachten Dachgepäckträger. Der Doppelmörder beseitigte das Blut, brachte die Leichen mit dem Auto in die Nähe von Samerberg und versteckte sie südlich von Törwang in einem Waldstück.

Die Kammer erkannte auf zwei Morde, zweimal Raub mit Todesfolge, schwere räuberische Erpressung in Brannenburg sowie mehrmaligen Computerbetrug durch die Geldabhebungen. Gehandelt habe der 58-Jährige »aus maßloser Gier«, so der Vorsitzende Richter. kd

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